Auch wenn Du die Wundermittel in CZ ohne Rezept bekämst (aber auch dort sind sie verschreibungspflichtig), dann gilt die deutsche Gesetzeslage bei der Einfuhr nach Deutschland. Eine zugelassene Apotheke darf sie Dir auch nach Deutschland schicken (im Umfang des persönlichen Bedarfs). Sollte eine Stichprobe des Zolls erfolgen (auch die gibt es im Postverkehr innerhalb der EU), dann wirst Du für Präparate wie Viagra etc. ein Rezept vorweisen müssen. Kannst Du dieses nicht vorlegen wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet.
Noch anders sieht es aus bei der Einfuhr von Generika wie Kamagra, Silagra, Apcalis etc. In Deutschland haben zahlreiche Pharmafirmen wie bspw. Bayer oder Pfizer einen Patentschutz. D.h. Du machst Dich bei diesen Generika wegen der Einfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln strafbar.
Diese Vergehen sind mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren belegt.
Diese Information stellt Auszüge aus der Fachliteratur und keine Rechtsberatung dar.