Absolutes Alkoholverbot
Für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot, bei Verstoß kann dies eine Strafe von bis zu 1.000 Euro kosten.
Vignettenpflicht
Seit 1. September 2005 sind in Tschechien sämtliche Schnellstrassen und Autobahnen nur noch mit Vignette befahrbar.
Bei Benutzung gebührenpflichtiger Straßen ohne gültige Vignette werden Geldstrafen von bis zu 500.000 CZK (knapp 20.000 Euro) eingehoben (Stand: November 2008).
Die Strafe kann entweder sofort bar oder per Überweisung beglichen werden.
Eine Jahresvignette zum Preis von 1.000 CZK (rund 40 Euro) ist eine sinnvolle Investition.
Pflichtausstattung Pkw
Für jede am Auto verwendete Sorte von Sicherungen eine Ersatzsicherung , eine Ersatzglühbirne für jede verwendete Sorte von Glühbirnen für die Außenbeleuchtung sowie für die Lichtsignalisation (bei Nichtbeachtung droht eine gebührenpflichtige Verwarnung von ca. 10 Euro), Wagenheber, Radmutterschlüssel, Reserverad (Felge mit Reifen), Verbandskasten, Warndreieck. Fahrer von gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten. Die Polizei in CZ kassiert jedoch gerne auch von privaten Pkw-Fahrern ein Bußgeld von bis zu 1.000 CZK, wenn die Warnweste fehlt. Um Diskussionen vorzubeugen sollte jeder Pkw-Fahrer eine Warnweste zur Sicherheit im Kofferraum dabei haben. Diese ist bereits ab 2 Euro im Baumarkt erhältlich (an den Tankstellen etwas teurer).
Ganzjährige Lichtpflicht
Im Juli 2006 führte die Tschechische Republik das sogenannte Tagfahrlicht ein.
Bei Verstoß ist ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro fällig, oft wird schon direkt hinter der Grenze kontrolliert.