In dem Link von Radio Prag ist von "Kurzbesuchen" die Rede. Auch für diese muss es aber einen Grund geben. Beim Auswärtigen Amt gibt es die Übersetzung des entsprechenden Passus.
Lt. Auswärtigem Amt:
Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist eine Einreise prinzipiell nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit Akkreditierung in Tschechien, Reisen aus dringenden gesundheitlichen und familiären Gründen und für Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte, wenn der Aufenthalt 12 Stunden nicht überschreitet, sowie für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern.
Falls es jemand genau lesen will. Im Anhang habe ich die aktuelle Verordnung aus Tschechien beigefügt. Die gibt es aber nur in englischer Sprache.
Ich denke, es bleibt abzuwarten, ob der "Kleine Grenzverkehr" zum Einkaufen weiterhin möglich ist. Für den gab es auch bisher keinerlei gesetzliche Regelung in Tschechien, sondern das wurde schlichtweg einfach toleriert.