Seltsam,
die Ausnahmen bei Einreisen scheinen sich nicht verschärft zu haben:
Ausnahmen bei Einreisen aus Ländern der roten Kategorie, aufgrund derer weder ein Negativtest vorgelegt werden muss oder die Einreise online angemeldet werden muss oder eine Quarantänepflicht besteht, bestehen für
•Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr,
•Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, die in Tschechien akkreditiert sind
•Notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet.
Darunter fallen auch notwendige Einkäufe und Tanken, nicht aber Tourismus oder sportliche Aktivitäten.
•Grenzpendler, Schüler und Studenten aus Nachbarländern, die in der Tschechischen Republik arbeiten oder Schulen besuchen oder in Tschechien wohnen und in Nachbarländern arbeiten und Schulen besuchen
https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2317418