Aktualisiert am 17.12.2020:
https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2317418*Der Abschnitt: Darunter fallen auch notwendige Einkäufe und Tanken, nicht aber Tourismus oder sportliche Aktivitäten,
wurde rausgenommen.copy paste:Ab dem 18.12.2020 ist die Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eingeschränkt. Es ist derzeit nicht möglich, aus touristischen Gründen, zum Besuch von Freunden oder zu Freizeitaktivitäten einzureisen, unabhängig davon on man aus einem Land der grünen, orangen oder roten Kategorie einreist.
Ausnahmen bei Einreisen aus Ländern der roten Kategorie, aufgrund derer weder ein Negativtest vorgelegt werden muss oder die Einreise online angemeldet werden muss oder eine Quarantänepflicht besteht, bestehen für
•Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr,
•Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, die in Tschechien akkreditiert sind
•
Reisen aus zwingenden Gründen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet. •Grenzpendler, Schüler und Studenten aus Nachbarländern, die in der Tschechischen Republik arbeiten oder Schulen besuchen oder in Tschechien wohnen und in Nachbarländern arbeiten und Schulen besuchen
Drittstaatenangehörige, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung ausgestellt wurde, dürfen nur mit einem von einer tschechischen Behörde ausgestellten Visum nach Tschechien einreisen, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben.