Hier die Ausnahmen CZ, von der häuslichen Quarantäne:
Ausnahmen von der Anzeige-, Test- und Quarantänepflicht gelten u.a. für Grenzpendler, für pendelnde Schüler und Studenten, für pendelnde Eltern zum Besuch ihrer minderjährigen Kinder und zur Ausübung des Sorgerechts, für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, für in Tschechien akkreditierte Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen, für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in Tschechien unverzichtbar sind,
für Aufenthalte von maximal 12 Stunden aus triftigem Grund und für Personen, die innerhalb der letzten 90 Tage an COVID-19 erkrankt waren und hierüber ein ärztliches Attest vorlegen können.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das
tschechische InnenministeriumDie Ausnahmen für Deutschland sind mehr und daher nur der Link:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV-2?AspxAutoDetectCookieSupport=1