@Racing @Laguna,
das weiß ich ja auch alles, nur seltsam, dass ich ein sehr langes Email vom Landratsamt bekommen habe und dort den Negativ Test von der Einreise von mir haben wollten, schreiben ich sollte in Quarantäne und könnte mich nach 5 Tagen mit einem weiteren Negativ Test Freikaufen. Auch nach einem Telefonat mit denen, haben die mir mitgeteilt, dass alle, außer Pendler in Quarantäne müssten.
Bekommt Ihr keine Mails vom Landratsamt?
hier nur ein kleiner Ausschnitt aus der Mail:
Die Quarantänebestimmungen der Einreise-Quarantäneverordnung gelten unabhängig von der Testpflicht.
Verpflichtungen zur Quarantäne bzw. Testpflicht bei Einreise ergeben sich im Einzelnen aus der Einreisequarantäneverordnung. Diese finden Sie direkt unter der Adresse
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV oder auf der Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ .
Hier finden Sie Regelungen zu Ausnahmen von der Quarantäne:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV-2 •Wesentlich ist, dass die zur Quarantäne verpflichteten Personen die Quarantäne streng befolgen.
•Eine Quarantäne kann nur vorzeitig enden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, das den Anforderungen der EQV genügt.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV-3Wann die Testung frühestens stattfinden darf, ergibt sich aus der jeweils individuellen Sachlage.
•Sobald sich Symptome einstellen, die auf eine mögliche Covid-Erkrankung hinweisen, besteht jeweils erneut die Pflicht zur Quarantäne (siehe EQV), auch wenn der ursprüngliche Testbefund negativ war.
Bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Quarantäne nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet drohen empfindliche Bußgelder.