Autor Thema: Grenzen CZ  (Gelesen 78633 mal)

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Offline Jägermeister

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #570 am: November 20, 2021, 09:39:39 Vormittag »
Wenn man nicht geimpft oder genehsen ist reicht ein einfacher Test der Mittlerweile in Deutschland wieder  Gratis ist es und in Tschechien  ca. 300 Kronen kostet.
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Re: Grenzen CZ
« Antwort #571 am: November 20, 2021, 11:22:15 Vormittag »

Nach meinen Informationen ist eine Impfung bei der Ein- und Ausreise erforderlich bei Kontrolle lt. Zoll Selb.

Wer bessere Informationen hat bitte hier niederschreiben denn es betrifft uns alle.

Danke Servus

Offline smartboy34

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #572 am: November 20, 2021, 11:35:47 Vormittag »
So wie ich es verstehe ist für den kleinen Grenzverkehr kein Test notwendig.Aber CZ hat halt auch schon 2G Regel was heisst das du als Umgeimpfter zb nicht mehr Essen gehen kannst.

Online Racing

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #573 am: November 20, 2021, 13:25:04 Nachmittag »
nach meij
nen Ihfos ist für den kleinen Grenzverkehr kein Test notwendig.
Zum Essen gehen in CZ braucht man entweder einen Imp- oder Genesenen Nachweis oder einen aktuellen Test
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Offline smartboy34

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #574 am: November 20, 2021, 13:32:23 Nachmittag »
@Racing
Danke für deine Info !

Offline Club-Laguna

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #575 am: November 20, 2021, 16:08:50 Nachmittag »
Tschechien ist von der Bundesregierung D als Hochrisikogebit eingestuft, also wer nach D ohne Impfung oder Genesen-Nachweis einreist.....
 Quarantäne!!!
Ab Montag ist für Tschechen auch 2 G in Bars und Restaurants
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Offline Jägermeister

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #576 am: November 21, 2021, 10:39:30 Vormittag »
Einreise

Die Tschechische Republik setzt das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.

Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Andere Staatsangehörige können nur dann aus jeglichem Grund einreisen, wenn sie seit mindestens 14 Tagen komplett geimpft sind und über einen in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen.

Deutschland ist in die rote Kategorie eingestuft. Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden) und Online-Anzeige möglich. Zwischen dem fünften und siebten Tag nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden.

Für Geimpfte und Genesene, die über einen in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung. Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden aus oder in Nachbarländer (sofern die Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt), für Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger entfällt die Pflicht zu Einreiseanmeldung und zum Test.
Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
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Re: Grenzen CZ
« Antwort #577 am: November 21, 2021, 12:30:08 Nachmittag »
Bei der Einreise nach Deutschland,  finde ich nichts von  Quarantäne für ungeimpfte.
Ich meine ein Test reicht aus.
Siehe hier vom  Ministerium:
INHALT

Einreisebeschränkungen

Allgemeine Einreisebeschränkungen

Es gelten weiterhin EU-weite Einreisebeschränkungen. Für Deutschland werden diese vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erlassen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise auch beim BMI, welche Regelungen für das Land, aus dem Sie nach Deutschland einreisen, im Einzelnen gelten.

Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus:

EU-MitgliedstaatenSchengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und LiechtensteinWeiteren Staaten, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU Einreise ermöglicht wird

Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur für vollständig geimpfte Personen zu jedem Zweck (auch Besuchsreisen oder Tourismus) möglich. Die Impfung muss mit einem Impfstoff erfolgt sein, der auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts aufgeführt ist und seit der letzten Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums.

Für nicht geimpfte Personen aus anderen Staaten ist eine Einreise weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist.

Beförderungsverbote aus Ländern mit Virus-Mutationen

Bild in großer Ansicht anzeigen

Übersicht Einreiseverordnung ab 1. August 2021© Bundesregierung

Für Länder, in denen Virus-Mutationen weit verbreitet sind (so genannte Virusvarianten-Gebiete), besteht ein Beförderungsverbot. Beförderungsunternehmen, z.B. Flug- oder Bahngesellschaften dürfen keine Personen aus diesen Ländern nach Deutschland befördern. Die Beförderung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, insbesondere

Für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland, sowie ihre Ehepartner, ihre Lebensgefährten aus dem selben Haushalt und ihre minderjährigen Kinder

für Personen, die in Deutschland nur umsteigen undin wenigen weiteren Sonderfällen.

Auch in diesen Ausnahmefällen ist vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung sowie eine COVID-19-Testung / anderer Nachweis erforderlich und die geltende Quarantänepflicht für Einreisende zu beachten. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Weitere Informationen zu dem Beförderungsverbot finden Reisende auf der Webseite des Bundesinnenministeriums sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Die Liste der Virusvarianten-Gebiete wird auf der Webseite des Robert-Koch Instituts veröffentlicht.

Digitale Einreiseanmeldung

Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Hochrisiko oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Von dieser Anmeldepflicht sind insbesondere Personen ausgenommen, die

lediglich durch ein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,nur durch Deutschland durchreisen und das Land auf schnellstem Weg wieder verlassen, oderim Rahmen des Grenzverkehrs: Personen, die weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet waren oder nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen.

Bei der Einreise nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder Hochrisikogebiet (nicht aber Virusvariantengebiet) besteht außerdem eine Ausnahme bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden für den Besuch von nahen Verwandten (Eltern, Kinder), von Ehepartnern und Lebenspartnern, die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie die Ausübung eines geteilten Sorgerechts.

Info

Bitte beachten Sie: Die Einreiseanmeldung erfolgt ausschließlich über die www.einreiseanmeldung.de und ist kostenfrei. Ausschließlich die über diese Webseite ausgestellten Nachweise werden bei Kontrollen akzeptiert.

Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierformausfüllen.

Ersatzmitteilung für die Einreise nach Deutschland in weiteren Sprachen

Weitere Informationen finden Reisende in folgendem Merkblatt sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Testpflicht und Nachweispflicht für Geimpfte und Genesene bei Einreise nach Deutschland

Reisende ab zwölf Jahren müssen im Rahmen der Einreise nach Deutschland folgende Nachweise vorlegen können:

Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet: ein negativer COVID-19-Test.
Ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis reicht hier nicht aus.

Bei der Einreise aus anderen Gebieten (unabhängig von der Einstufung oder genutzem Verkehrsmittel): Ein Impfnachweis, ein Nachweis über Genesung nach einer Infektion oder ein negatives COVID-19-Testergebnis.

Diese Nachweise müssen bei der der Einreise vorliegen. Im Falle einer Einreise auf dem Luftweg muss der Nachweis auch der Airline auf Anforderung vor der Abreise vorgelegt werden.

Ausnahmen von der Test-/Nachweispflicht:

Von der Nachweispflicht bei der Einreise gelten Ausnahmen für

Personen, die lediglich an einem Flughafen umsteigen sowieTransportpersonal

Für Grenzgänger und Grenzpendler mit jeweils weniger als 24 Stunden Aufenthalt gilt die Test- oder Nachweispflicht nur für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete oder bei der Einreise auf dem Luftweg. Nicht geimpfte oder genesene Personen in diesem Grenzverkehr müssen einen negativen Test lediglich zweimal pro Woche vorweisen.

Weitere Informationen zur Nachweispflicht finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Anforderungen an die Nachweise

Für die Nachweise gelten die nachfolgenden Vorgaben. Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Für negativ Getestete:

Ein negatives Testergebnis mit Nukleinsäureamplifikationstechnik (z.B. PCR, PoC-PCR) in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache. Der Test darf höchstens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen (Zeitpunkt der Abstrichnahme).

Alternativ ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache. Der Test bei einem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen. Bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet darf der Test höchstens 24 Stunden vor der Einreise erfolgen.

Details zur Anerkennung von Tests finden Sie hier bereit.

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Offline Jägermeister

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #578 am: November 21, 2021, 14:46:06 Nachmittag »
Ok, noch mal  Zusammengefasst von der Seite des Gesundheitsministeriums.
 Kleiner Grenzverkehr,  24 Stunden.
 1. Bei Grenzübertritt gilt die 3 g Regel. Keine Ausnahme Regelung da tschechien Hochrisikogebiet ist.
2.  Keine Anmeldepflicht. Ausnahmeregelung 5. (24 Stunden)
3.  Keine Quarantäne.  Ausnahmeregelung 5 (24 Stunden)

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #579 am: November 21, 2021, 14:48:09 Nachmittag »
Danke für die ausführliche Darlegung  :icon_thumleft: :headbang:
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Offline Club-Laguna

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #580 am: November 21, 2021, 14:50:07 Nachmittag »
Trotzdem..... ab Montag in Tschechien  in Clubs Bars Casinos 2 G
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Re: Grenzen CZ
« Antwort #581 am: November 25, 2021, 17:03:02 Nachmittag »
Ab morgen gelten in Tschechien neue Betsimmungen auf Grund der Coronalage.
Gastronomie muss ab Freitag um 22 Uhr schliessen  :crybaby2:
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Offline TIEMUC

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #582 am: November 26, 2021, 07:30:23 Vormittag »
ja, an der grenze nennen sie das die bayrischen Gesetze  :angry4:

Offline Jägermeister

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #583 am: November 26, 2021, 16:57:59 Nachmittag »
Mal sehen wer sich alles an 2G und 22 Uhr hält.
 :laughing7:
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Offline smartboy34

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Re: Grenzen CZ
« Antwort #584 am: November 27, 2021, 13:38:52 Nachmittag »
@Jägermeister
Werden mit Sicherheit auch viele Kontrollen stattfinden... :tongue11: